Bis zu welchem Alter wird die Kinderzulage gewährt?
Die Kinderzulage wird gewährt, solange für das Kind
Kindergeld gezahlt wird. Dies ist bei Schul- oder
Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.
Dieser Zeitraum
verlängert sich um die Zeit des gesetzlichen
Wehrdienstes oder Zivildienstes. Für behinderte
Kinder wird über diesen Zeitraum das Kindergeld
gezahlt, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr
eingetreten ist.
Für den vollen Anspruch auf die Kinderzulage genügt
es, wenn in dem betreffenden Jahr für mindestens
einen Monat das Kindergeld gezahlt wurde.