Bis zu welchem Alter wird die Kinderzulage gewährt?

Die Kinderzulage wird gewährt, solange für das Kind Kindergeld gezahlt wird. Dies ist bei Schul- oder Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Dieser Zeitraum
verlängert sich um die Zeit des gesetzlichen Wehrdienstes oder Zivildienstes. Für behinderte Kinder wird über diesen Zeitraum das Kindergeld gezahlt, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Für den vollen Anspruch auf die Kinderzulage genügt es, wenn in dem betreffenden Jahr für mindestens einen Monat das Kindergeld gezahlt wurde.