Was ist der Standardtarif für Senioren?

Bisher hatten Versicherte die Möglichkeit, ab dem 55. Lebensjahr in den Standardtarif zu wechseln. Dieser Tarif entsprach mit seinen Leistungen dem gesetzlichen Leistungskatalog. Der Beitrag war auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt.

Dieser Standardtarif wird ab 2009 wegfallen und ein Basistarif mit gleichem Inhalt eingeführt. Bereits privat Versicherte haben im ersten Halbjahr 2009 ein generelles Wechselrecht in den Basistarif jeder Gesellschaft, unabhängig vom Lebensalter. Nach diesem Zeitpunkt kann man nur noch ab dem 55. Lebensjahr in den Basistarif der eigenen Gesellschaft wechseln. Für neue Krankenversicherungen ab 2009 gilt dieses Wechselrecht uneingeschränkt vom Lebensalter und zu jeder Gesellschaft.
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