Was ist der Standardtarif für Senioren?
Bisher hatten Versicherte die Möglichkeit, ab dem
55. Lebensjahr in den Standardtarif zu wechseln.
Dieser Tarif entsprach mit seinen Leistungen dem
gesetzlichen Leistungskatalog. Der Beitrag war auf
den Höchstbeitrag der gesetzlichen
Krankenversicherung begrenzt.
Dieser Standardtarif wird ab 2009 wegfallen und ein
Basistarif mit gleichem Inhalt eingeführt. Bereits
privat Versicherte haben im ersten Halbjahr 2009 ein
generelles Wechselrecht in den Basistarif jeder
Gesellschaft, unabhängig vom Lebensalter. Nach
diesem Zeitpunkt kann man nur noch ab dem 55.
Lebensjahr in den Basistarif der eigenen
Gesellschaft wechseln. Für neue
Krankenversicherungen ab 2009 gilt dieses
Wechselrecht uneingeschränkt vom Lebensalter und zu
jeder Gesellschaft.
.