Wer kann sich privat versichern lassen?
Die Möglichkeit sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern, haben vornehmlich
Selbständige und Beamte.
Arbeitnehmer haben nur dann ein Recht in die private Krankenversicherung zu wechseln, wenn sie nicht mehr versicherungspflichtig sind. Voraussetzung hierfür ist, dass sie in den letzten drei Jahren mit Ihrem Jahreseinkommen über der
Jahresentgeltgrenze gelegen haben. Diese Grenze liegt für 2008 bei
48.150 €. Weiterhin ist Voraussetzung, dass ihr Einkommen auch die Grenze des nächsten Jahres übersteigt.
Berufsanfänger, die nach ihrem Studium mit ihrem Anfangsgehalt die Grenze übersteigen, haben nicht mehr das sofortige Recht zum Wechsel. Sie müssen erst drei Jahre in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein, ehe sie wechseln dürfen.
In eine private Krankenversicherung können aber auch andere Personen wechseln, die anderweitig nicht krankenversichert sind oder aus der Versicherung herausfallen. So können sich Studenten, die aus der Familienhilfe herausfallen, privat versichern. Dies gilt auch für Ehefrauen und Kinder, wenn der Hauptversicherte in die PKV wechselt.
Die private Krankenversicherung ist eine Vollversicherung. Für Beamte werden besondere Tarife angeboten, die den bestehenden Beihilfeanspruch berücksichtigen.
Personen, die gegenüber ihrem Dienstherrn einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, wie Polizisten und Soldaten, brauchen nach der aktiven Dienstzeit ebenfalls eine Krankenversicherung. Sie können schon rechtzeitig eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Damit sichern sie sich für später eine Krankenversicherung, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge bei bestehenden Erkrankungen.