Unter welchen Umständen kann ich in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
ist möglich, wenn man als Selbständiger eine
versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Dies
gilt allerdings nur vor Vollendung des 55.
Lebensjahres.
Arbeitnehmer, die durch die Erhöhung der
Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungspflichtig
werden, können zurück. Sie können sich aber befreien
lassen. Diese Befreiung wirkt auch für zukünftige
Erhöhungen, so dass eine Rückkehr nicht mehr möglich
ist.
Führt eine Reduzierung der Arbeitszeit und damit des Lohnes zu einer Unterschreitung der Entgeltgrenze tritt Versicherungspflicht ein. Auch hier gilt die Altersgrenze von 55 Jahren. Danach ist eine Rückkehr nicht mehr möglich.
Privat versicherte Studenten und Kinder werden mit Aufnahme einer Beschäftigung automatisch wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) werden wieder versicherungspflichtig und können in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.