Unter welchen Umständen kann ich in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, wenn man als Selbständiger eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Dies gilt allerdings nur vor Vollendung des 55. Lebensjahres.

Arbeitnehmer, die durch die Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungspflichtig werden, können zurück. Sie können sich aber befreien lassen. Diese Befreiung wirkt auch für zukünftige Erhöhungen, so dass eine Rückkehr nicht mehr möglich ist.


Führt eine Reduzierung der Arbeitszeit und damit des Lohnes zu einer Unterschreitung der Entgeltgrenze tritt Versicherungspflicht ein. Auch hier gilt die Altersgrenze von 55 Jahren. Danach ist eine Rückkehr nicht mehr möglich.

Privat versicherte Studenten und Kinder werden mit Aufnahme einer Beschäftigung automatisch wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.

Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) werden wieder versicherungspflichtig und können in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.