Welche Fristen gelten für die private Krankenversicherung beim Wechsel?

Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung ist nur mit einer Kündigungsfrist möglich. Selbständige werden bisher freiwillig versichert gewesen sein. Sie können ihre Krankenversicherung jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Monats kündigen. Arbeitnehmer, die bereits seit mehr als drei Jahren mit ihrem Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen, können mit der gleichen Frist kündigen, da sie ebenfalls freiwillige Versicherte sind. Für diejenigen, die erst mit dem Jahresende die Voraussetzungen erfüllen, ist der Wechsel nur zum Jahresanfang möglich.

Vor einer Kündigung sollte eine Zusage der privaten Krankenversicherung vorliegen, dass der Wechselbereite aufgenommen wird. Bei dem Wechsel gibt es in der privaten Krankenversicherung keine Wartezeiten. Die Gesellschaften haben generell bei der Vollversicherung auf die Anwendung von Wartezeiten verzichtet. Das bedeutet, dass sofort ein voller Leistungsanspruch besteht.