Welche Fristen gelten für die private Krankenversicherung beim Wechsel?
Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung
zur privaten Krankenversicherung ist nur mit einer
Kündigungsfrist möglich. Selbständige werden bisher
freiwillig versichert gewesen sein. Sie können ihre
Krankenversicherung jederzeit mit einer Frist von
zwei Monaten zum Ende des Monats kündigen.
Arbeitnehmer, die bereits seit mehr als drei Jahren
mit ihrem Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze
übersteigen, können mit der gleichen Frist kündigen,
da sie ebenfalls freiwillige Versicherte sind. Für
diejenigen, die erst mit dem Jahresende die
Voraussetzungen erfüllen, ist der Wechsel nur zum
Jahresanfang möglich.
Vor einer Kündigung sollte eine Zusage der privaten
Krankenversicherung vorliegen, dass der
Wechselbereite aufgenommen wird. Bei dem Wechsel
gibt es in der privaten Krankenversicherung keine
Wartezeiten. Die Gesellschaften haben generell bei
der Vollversicherung auf die Anwendung von
Wartezeiten verzichtet. Das bedeutet, dass sofort
ein voller Leistungsanspruch besteht.