Wie verläuft die Abrechnung mit dem Arzt?
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das
Sachleistungsprinzip. Der Arzt rechnet die
Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung ab,
diese wiederum für alle ärzte mit den Krankenkassen.
In der privaten Krankenversicherung gilt das
Kostenerstattungsprinzip.
Hier erhält der Privatversicherte deine Arztrechnung,
die detailliert den Umfang der Behandlung, die
Diagnose und die abgerechneten Positionen der
Gebührenordnung enthält. Der Versicherte zahlt die
Rechnung und reicht sie zur Erstattung bei der
Krankenversicherung ein.
Er kann die Rechnungen sammeln und zusammen
einreichen. Sollte es sich um hohe Rechnungsbeträge
handeln, kann er auch zuerst die Erstattung
beantragen und dann dem Arzt die Rechnung begleichen.
Dieses Verfahren wird allgemein akzeptiert.
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