Wie verläuft die Abrechnung mit dem Arzt?

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip. Der Arzt rechnet die Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung ab, diese wiederum für alle ärzte mit den Krankenkassen. In der privaten Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip.

Hier erhält der Privatversicherte deine Arztrechnung, die detailliert den Umfang der Behandlung, die Diagnose und die abgerechneten Positionen der Gebührenordnung enthält. Der Versicherte zahlt die Rechnung und reicht sie zur Erstattung bei der Krankenversicherung ein.

Er kann die Rechnungen sammeln und zusammen einreichen. Sollte es sich um hohe Rechnungsbeträge handeln, kann er auch zuerst die Erstattung beantragen und dann dem Arzt die Rechnung begleichen. Dieses Verfahren wird allgemein akzeptiert.
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