Wie wird die Invalidität ermittelt?

Die Ermittlung des Grades der Invalidität erfolgt durch dafür ausgebildete Ärzte. Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung wurden so genannte Gliedertaxen gebildet. Darin ist festgelegt welcher Grad der Invalidität beim Verlust einzelner Körperteile oder Organe bestehen.

So liegt beim Verlust eines Zeigefingers 10% Invalidität, beim Verlust eines Armes 70% und Verlust eines Auges 50% Invalidität vor.