Können die Unfallversicherungsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden?

Beiträge für Unfallversicherungen können als Sonderausgaben bis zum jährlichen Höchstbetrages von 2.400 € geltend gemacht werden. Dies gilt aber nur im Rahmen mit den weiteren Aufwendungen für Kranken-, Pflege-, Risiko- und Haftpflichtversicherungen.

Wird mit der Unfallversicherung auch der berufliche Bereich abgedeckt, können die Beiträge hierfür anteilmäßig als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Geltendmachung von Werbungskosten führt aber dazu, dass die Leistungen aus der Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen als Arbeiteinkommen zu versteuern ist.