Sollten kosmetische Operation auch mitversichert werden?

Eine Unfallversicherung sollte auch Leistungen bei kosmetischen Operationen vorsehen. Die Narbenkorrekturen bei Wunden werden nicht unbedingt von den Krankenkassen getragen. Viele Unfallversicherungen leisten inzwischen auch Zahnersatz als kosmetische Operation.

Voraussetzung ist natürlich, dass der Zahnverlust eine Unfallfolge ist. Diese Leistung wird von den Krankenkassen nur teilweise bezahlt. Mit der Leistung der Unfallversicherung kann unter Umständen eine volle Abdeckung erreicht werden.