Muss ein Berufswechsel der privaten Unfallversicherung mitgeteilt werden?

Ein Berufswechsel muss der privaten Unfallversicherung mitgeteilt werden. Hierdurch können unter Umständen höhere oder geringere Risiken entstehen. Die Unfallversicherung wird dann einen neuen Versicherungsschein zusenden.

Hat man ein höheres Risiko nicht gemeldet, bedeutet das nicht, dass keine Ansprüche bestehen. Vielmehr wird der bisher gezahlte Beitrag auf die zu diesem Betrag versicherte niedrigere Leistung umgerechnet. Man erhält dann Leistungen, die dem gezahlten Betrag in der höheren Risikogruppe entsprechen.

Mitteilen sollte man auch die Aufnahme gefährlicher Sportarten. Auch der Berufseintritt der Kinder sollte angezeigt werden.