Wozu benötige ich eine Privatrechtsschutzversicherung?
Das eigene Kind wird von einem Dritten verletzt. Dieser bestreitet den Vorfall. Man will Schadensersatz und Schmerzensgeld und muss dies vor Gericht einklagen. Man hat etwas bestellt, das mangelhaft war. Der Verkäufer weigert sich die Ware zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Immer hier hilft die Privatrechtsschutzversicherung, den Prozess ohne eigenes Kostenrisiko zu führen.
Der Vermieter der Wohnung erhöht ohne Grund die Miete oder verursacht in der Nebenkostenabrechnung Beträge abzurechnen, die dort nicht hinein gehören. Man hat Streit mit dem Finanzamt wegen der Höhe der Sonderausgaben oder Werbungskosten. Von der Berufsgenossenschaft wird der Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt oder die Krankenkasse hat das Krankengeld zu niedrig berechnet. Die Kosten für diese Verfahren trägt die Privatrechtsschutzversicherung.
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