Welche Wartezeiten habe ich bei einer Rechtsschutzversicherung?
In der Rechtsschutzversicherung besteht eine Wartezeit von drei Monaten beim Arbeits-Rechtsschutz, Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz außerhalb des Verkehrsbereiches und für den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
Die Rechtsschutzversicherungen verzichten auf die Wartezeit, wenn die Versicherung im unmittelbaren Anschluss an eine andere Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird. Dies gilt auch, wenn der Versicherte bisher in der Rechtsschutzversicherung der Eltern mitversichert war.
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