Welche Angelegenheiten sind in einer Rechtsschutzversicherung nicht mitversichert?
Nicht durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt sind Verfahren von Ordnungswidrigkeiten wegen Halte- und Parkverstößen. Sind Leistungen durch andere Versicherungen gedeckt, leistet die Rechtsschutzversicherung nicht. Dies gilt bei Abwehr von Schadensersatzansprüchen, die die eigene Haftpflichtversicherung abdecken muss.
Das Bauherren-Risiko wird nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt. Hierzu gehören die Errichtung von Gebäuden und Wohnungen. Der Kauf eines Grundstückes, Finanzierungsstreitigkeiten, Streitigkeiten mit Architekten und Handwerkern sind in der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus Anlieger- und Erschließungskosten.
Auseinandersetzungen wegen Kapitalanlagen und Spekulationsgeschäften, wenn es beispielsweise um die Prospekthaftung oder falsche Beratung geht, sind ebenfalls von der Leistungspflicht ausgeschlossen.
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