Was deckt die Rechtsschutzversicherung ab?
Eine Rechtsschutzversicherung deckt Klagen auf Schadensersatzansprüche, Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis, aus Wohnungs- und Grundstücksstreitigkeiten, aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen wie aus Verträgen oder Eigentumsfragen ab.
Weiterhin umfasst sie Streitigkeiten vor Finanzgerichten wegen Steuerfragen und Prozesse gegen Sozialversicherungsträger vor Sozialgerichten. Verwaltungsstreitigkeiten in Verkehrsachen, Disziplinar- und standesrechtliche Verfahren werden ebenfalls durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Ebenso sind gedeckt, die Verteidigung gegen Vorwürfe von Ordnungswidrigkeiten und fahrlässig begangene Straftaten.
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