Ab wann tritt der Versicherungsschutz ein?

Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem auch die Versicherung beginnt. Das ist der in der Police eingetragene Zeitpunkt. Eine Ausnahme gilt nur für verschiedene Rechtsschutz-Bereiche, die eine dreimonatige Wartezeit haben.

Für alle anderen Bereiche tritt der Versicherungsschutz sofort ein. Bei Eingang der Beitragsrechnung sollte man den Erstbeitrag sofort bezahlen. Sonst besteht die Gefahr, dass man den Versicherungsschutz verliert, weil der Vertrag dann nicht zustande kommt.


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