Sind vorsorgliche Beratungen auch in der Rechtsschutzversicherung mitversichert?

Eine vorsorgliche Beratung, vor Eintritt eines Rechtsschutzfalles, ist nicht durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Eine Ausnahme bildet hier der besondere Beratungs-Rechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Ist dieser Schutz eingeschlossen, dann wird auch die einmalige anwaltliche Beratung bezahlt.


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