Sind vorsorgliche Beratungen auch in der Rechtsschutzversicherung mitversichert?
Eine vorsorgliche Beratung, vor Eintritt eines Rechtsschutzfalles, ist nicht durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Eine Ausnahme bildet hier der besondere Beratungs-Rechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Ist dieser Schutz eingeschlossen, dann wird auch die einmalige anwaltliche Beratung bezahlt.
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