Gilt meine Rechtsschutzversicherung auch im Ausland?
Die Rechtsschutzversicherung gilt auch im Ausland. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Mittelmeeranliegerstaaten und auf den Kanarischen Inseln und Madeira sind abgedeckt, wenn ein Gericht oder eine Behörde dort gesetzlich zuständig ist.
Für den außereuropäischen Bereich besteht der Rechtsschutz nur für die Dauer eines vorübergehenden Aufenthalts von längstens zwölf Wochen. Der Steuer-Rechtsschutz gilt nur vor deutschen Gerichten, genau so wie der Sozialgerichts-Rechtsschutz.
Beim Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht muss ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt tätig sein.
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