Kann ich mir einen Anwalt selbst auswählen?
Der Anwalt kann von dem Versicherten selbst ausgesucht werden, sofern es sich um einen Prozess im Inland handelt. Es sollte aber ein Rechtsanwalt sein, der in der Nähe ist und nicht zu einem Prozess mehrere hundert Kilometer anreisen muss. Die Mehrkosten sind unter Umständen nicht gedeckt.
Zur Vermeidung von Deckungslücken, empfiehlt es sich, dass der eingeschaltete Anwalt die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung bestätigen lässt. Ein Klage sollte erst eingereicht werden, wenn die Rechtsschutzversicherung ihre Leistungspflicht bestätigt.
Der Versicherte kann aber auch von der Rechtsschutzversicherung verlangen, dass diese einen geeigneten Anwalt benennt. Die Rechtsschutzversicherung kann auch von sich aus einen Anwalt beauftragen, wenn sie dies für notwendig hält um einen höheren Schaden zu vermeiden oder Fristen zu wahren sind.
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