Welche Schäden sind alle mitversichert?

Eine abschließende Aufzählung der möglichen mitversicherten Schäden ist nicht möglich. Grob lässt sich sagen, dass der gesamte private Bereich versichert ist. So sind schuldhaft verursachte Schäden des Versicherten, der im Haushalt lebenden Familienangehörigen und der Hausangestellten in dieser Eigenschaft versichert. Die Tätigkeit bei der Betreuung fremder Kinder als Tagesmutter ist genau so versichert, wie der Austauschschüler oder die Au Pairs im Haushalt.

Haftpflichtschäden aus dem Besitz von Wohneigentum wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gehören dazu. Dies gilt auch für den Gebrauch von Fahrrädern oder Sportgeräten wie Segelbooten, Surfbrettern, Ruderbooten, Flugmodellen und kleineren selbst fahrenden Arbeitsmaschinen.

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