Was versteht man unter Mietsachschäden?

Unter Mietsachschäden versteht man Schäden, die an gemieteten Sachen entstehen. Diese sind im Normalfall nicht in der Privathaftpflicht versichert. Eine Ausnahme besteht jedoch an den zu privaten Zwecken gemieteten Räumen und Gebäuden. Schäden an gemieteten beweglichen Sachen sind dagegen nicht versichert. Bei Schäden an Sachen in Hotels und Ferienwohnungen ist eine Mitversicherung möglich.

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