Was versteht man unter "deliktunfähige Kinder"?

Wer deliktunfähig ist, braucht für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht zu haften. Kinder, die noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, sind generell deliktunfähig. Ältere Kinder, denen die entsprechende Einsichtsfähigkeit für ihr Handeln fehlt, sind ebenfalls deliktunfähig.

Schäden, die von deliktunfähigen Kindern verursacht wurden, braucht auch die Haftpflichtversicherung nicht zu entschädigen. Liegt gleichzeitig eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vor, so haften diese. In diesem Falle muss auch die Haftpflichtversicherung eintreten.

Viele Gesellschaften haben inzwischen ihre Haftung auch mit einer Summenbegrenzung auf deliktunfähige Kinder ausgedehnt. Das bedeutet, dass die Geschädigten Schadensersatz in begrenztem Umfang erhalten.

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