Was kann alles in der privaten Haftpflicht versichert werden?
In der privaten Haftpflichtversicherung werden die Haftpflicht als Familien- und Haushaltsvorstand über minderjährige Kinder, als Dienstherr über Hausangestellte, Inhaber von Wohnungen, eines Einfamilienhauses, von vermieteten Wohnungen und kleinere Bauvorhaben abgesichert.
Versichert ist auch das private Gewässerschaden-Risiko, Mietsachschäden, Gebrauch von Fahrrädern, Sportausübung (ohne Jagd), privater Besitz von Hieb- Stich- und Schusswaffen, Haltung gezähmter Haustiere und Bienen (ohne Hunde, Rinder, Schafe, Pferde) und Auslandsschäden.
Mitversichert sind der Ehegatte, unverheiratete minderjährige Kinder, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft, die im Haushalt lebenden Hausangestellten für diese Tätigkeit.
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