Was sollte ich im Schadensfall beachten?

Wird nach einem Schaden ein Regress geltend gemacht, so ist dies der Haftpflichtversicherung zu melden. Keineswegs sollte man den Schaden gegenüber dem Geschädigten anerkennen. Der Geschädigte hat im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht kein Recht, sich direkt an die Haftpflichtversicherung zu wenden.

Die Haftpflichtversicherung prüft den Schadensfall. Hält sie die Forderung für berechtigt, wird sie den Schaden mit dem Geschädigten regulieren. Bei unberechtigten Ansprüchen wird sie diese ablehnen. Sollte der Geschädigte den Schädiger verklagen, wird die Haftpflichtversicherung für ihn den Prozess führen und die Kosten tragen. Damit ist die private Haftpflichtversicherung auch eine passive Rechtsschutzversicherung.

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