Gibt es eine Wartezeit bei der privaten Haftpflichtversicherung?
In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es keine Wartezeit. Mit Beginn der Versicherung besteht auch der Versicherungsschutz in voller Höhe. Natürlich sollte auch der Erstbeitrag gezahlt sein, damit der Vertrag zustande kommt.
Eine Wartezeit ist schon deshalb nicht angebracht, da es sich bei Haftpflichtschäden um plötzlich auftretende Ereignisse handelt, die zeitlich genau bestimmbar sind. Damit ist ausgeschlossen, dass eine Versicherung für Schäden zahlen muss, die vor dem Versicherungsbeginn eingetreten sind.
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