Wann müssen Kinder selber haften?
Kinder haften ab dem 7. Lebensjahr, wenn sie die entsprechende Einsichtsfähigkeit in ihr Handeln haben. Diese Haftung ist noch von der Einstandspflicht der elterlichen Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sollte es sich um eine vorsätzliche Tat handeln, haftet der Schädiger, ohne dass die Haftpflichtversicherung leisten muss.
Sobald Kinder ihre Schul- und Berufsausbildung beendet haben und eigenes Erwerbseinkommen haben, müssen sie eine eigene Haftpflichtversicherung haben. Ohne eine solche Versicherung haften sie auch mit ihrem Vermögen.
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