Werden auch Schäden, die mir entstehen, abgedeckt?

Eigenschäden sind nicht in der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Man kann nicht gegen sich selbst Ansprüche geltend machen. Haftpflichtansprüche der Familienangehörigen untereinander sind ebenfalls nicht möglich.

Eine Ausnahme hiervon bildet nur die Ausfalldeckung, wenn sie im Vertrag vereinbart wurde. Dann zahlt die eigene Haftpflichtversicherung den Schaden, den mir ein Dritter zugefügt hat. Meist werden aber die Vorausklage und ein Vollstreckungstitel gegen den Schädiger gefordert.

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