Haftet die Haftpflichtversicherung auch für Kinder?

Die Haftpflichtversicherung haftet auch für Schäden die Kinder verursacht haben. Sollte das Kind zum Zeitpunkt des Schadens das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es deliktunfähig. Dann zahlt auch die Haftpflichtversicherung nicht. Nur wenn die Police die besondere Deckung für Deliktunfähige enthält, wird eine begrenzte Zahlung fällig.

Kinder sind versichert, solange sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Zu den Kindern gehören auch die Kinder des Lebenspartners, die im Haushalt leben.

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