Was sind "Gefälligkeitsschäden" und sind diese auch mitversichert?
Wenn man dem Nachbarn oder Freund im Garten oder Haushalt aus Gefälligkeit hilft, z.B. beim Umzug Möbel schleppt, die Blumen gießt, liegt eine Gefälligkeit vor. Alle gehen davon aus, dass diese Tätigkeit unentgeltlich geschieht und stillschweigend ein Haftungsverzicht vereinbart ist.
Für Schäden,die aus einer solche Gefälligkeit entstehen, haftet der Schädiger nicht. Trotzdem haben inzwischen die meisten Haftpflichtversicherungen die Haftung in begrenztem Umfang aufgenommen. Dies dient dem Rechtsfrieden und erhält die bisher guten persönlichen Beziehungen zwischen Schädiger und Geschädigtem.
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