Was versteht man unter "Einschluss von Ausfalldeckung"

Was nützt es einem, wenn man vorgesorgt, und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, aber selbst von Dritten geschädigt wird. Normalerweise ist die Haftpflichtversicherung des Schädigers zuständig. Besteht keine Versicherung, dann haftet der Verursacher mit seinem Vermögen. Oft sind aber die Schadensverursacher mittellos und haben keine Haftpflichtversicherung.

Hiergegen kann man sich mit der Ausfalldeckung der eigenen Haftpflichtversicherung absichern.

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