Kann ich die Beiträge der privaten Haftpflichtversicherung steuerlich geltend machen?

Haftpflichtbeiträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzuges geltend gemacht werden. Hier ist ein jährlicher Höchstbetrag von 2.400 Euro vorgesehen. Dieser Betrag umfasst allerdings auch die Beiträge zur Kranken- Unfall- Risiko- und Pflegeversicherung. Eine Geltendmachung der Haftpflichtbeiträge als Sonderausgaben wird deshalb kaum Auswirkungen haben?

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