Wie kann man seinen günstigen Schadensfreiheitsrabatt beibehalten?
Bei Eintritt eines verschuldeten Schadens und der Regulierung durch die Versicherung, wird man im nächsten Versicherungsjahr in der Schadensfreiheit zurückgestuft. Hier hat man die Möglichkeit des so genannten Schadensrückkaufes. Man kann die von der Versicherung an den Geschädigten gezahlten Beträge an seine Versicherung zurückzahlen. Damit gilt der Vertrag als schadensfrei und es erfolgt keine Rückstufung.
Die Gesellschaften teilen dem Versicherten nach der Schadensregulierung die Höhe des Schadens mit. Sie machen eine Vergleichsberechnung, ob die Rückstufung oder der Schadensrückkauf günstiger ist. Danach kann man innerhalb von sechs Monten eine Entscheidung treffen. Die Berechnung ist dabei nur eine Momentaufnahme. Tritt ein weiterer Schaden ein, wird es ein ganz anderes Ergebnis sein.
Für langjährige schadensfreie Fahrer gibt es bei den meisten Gesellschaften einen Rabattretter. Hierbei führt ein Schaden im Jahr nicht zu einer Rückstufung. Meist gilt dies aber erst aber einer schadensfreien Zeit von 25 Jahre (SF 25).
Die Rückstufung erfolgt nur in der Versicherung, in der ein Schaden eingetreten ist, also in der Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung. Deshalb werden auch getrennte Schadensfreiheitstabellen geführt.
Hat man nur einen Schaden in der Vollkaskoversicherung, erfolgt hier eine Rückstufung. Vielfach empfiehlt sich bei älteren Fahrzeugen, die Kasko dann herauszunehmen. War der Vertrag nämlich länger als ein Jahr ohne Kasko, dann kann man bei einem Fahrzeugwechsel mit der günstigen Schadensfreiheitsklasse der Haftpflicht wieder bei der Kaskoversicherung einsteigen. Dies nennt sich die Angleichungsklausel.
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