In welchem Umfang leistet die Kfz-Versicherung im Schadenfall?
Bei einem Haftpflichtschaden hat die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden so zu regulieren, dass der vorherige Zustand wieder hergestellt wird. Ist dies nicht möglich, sind entsprechende Ersatzleistungen zu zahlen.
Bei Sachschäden sind die Reparaturkosten und die Wertminderung zu zahlen. Außerdem den Mehraufwand des Geschädigten wie Lohnausfall, Kosten, Ersatzwagen und sonstige nachgewiesene Kosten. Bei Personenschäden werden die Heilbehandlungskosten an den Geschädigten oder seine Krankenkasse gezahlt. Bei bleibenden Unfallfolgen sind Renten und Schmerzensgeld fällig. Bei tödlichen Unfällen sind die Renten an berechtigte Hinterbliebene zu zahlen.
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