Welche Einstufung erhalten Fahranfänger?
Fahranfänger werden in die Klasse A oder 0 eingestuft. Hier beträgt der Anfangssatz in der Klasse 0 bei der Haftpflicht 230%, in der Klasse A 140%. Dies ist nur ein Beispiel einer deutschen Versicherung. In der Praxis gibt es erhebliche Unterschiede.
Zu empfehlen ist es, dass in den ersten Jahren das Fahrzeug auf ein Elternteil zugelassen wird. Dann erfolgt die Einstufung als Zweitfahrzeug, natürlich mit einem höheren Beitrag wegen des jungen Fahrers. Dies ist aber immer noch günstiger als der Satz für Fahranfänger. Nach einigen Jahren kann man dann den Vertrag umschreiben und die Rabatte übertragen.
Hat der Fahrer bereits früher mit 16 Jahren ein Kleinkraftrad gefahren, gilt er nicht mehr als Fahranfänger. Er kann die Rabattjahre aus diesem Krad-Vertrag übernehmen.
Günstige KFZ-Versicherung online berechnen - Kostenloser Tarifrechner