Was ist bei einem Versicherungswechsel zu beachten?
Die Versicherung kann jederzeit bei einem Fahrzeugwechsel gewechselt werden. Man braucht nur eine Deckungskarte von der neuen Versicherung. Bei dem Versicherungsantrag muss man die Anrechnung der bisher zurück gelegten schadensfreien Jahre beantragen, die von der bisherigen Versicherung übertragen werden.
Die einfache Abmeldung eines Fahrzeuges und die erneute Anmeldung bei einer anderen Versicherung ist nicht möglich, da mit der Abmeldung eine Ruhensversicherung eintritt und das Fahrzeug auch weiterhin bei der bisherigen Versicherung versichert ist. Ein Wechsel ist nur mit ordentlicher Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres mit einem Monat Kündigungsfrist möglich.
Da die meisten Versicherungen das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr gleichgesetzt haben, ist der Wechsel jeweils zum 1. Januar eines Jahres möglich. Kündigungstermin ist spätestens der 30. November eines Jahres. Werden die Beiträge erhöht, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Die Ummeldung nimmt man mit der neuen Deckungskarte bei der Zulassungsstelle vor.
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