Was muss bei einem Unfall mit dem Kfz beachtet werden?

Bei einem Schaden hat der Versicherungsnehmer den Unfall unverzüglich seiner Versicherung zu melden. Er hat alles zu unternehmen um den Tatbestand aufzuklären und den Schaden so gering wie möglich zu halten. Etwaige Anweisungen der Versicherung hat er zu befolgen. Ist gegen den Fahrer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, hat er dies ebenfalls mitzuteilen.

Bei Haftpflichtschäden ist der Versicherungsnehmer nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche von Geschädigten anzuerkennen.

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