Ab wann genieße ich den Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz besteht, sobald eine Deckungskarte ausgestellt ist. Diese Versicherungskarte bescheinigt einem eine vorläufige Deckung bis der Versicherungsvertrag ausgefertigt ist. Es ist aber darauf zu achten, dass die Deckungskarte in der Regel nur für den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestellt ist. Damit sind Fremdschäden, die mit dem Fahrzeug verursacht werden, abgedeckt.

Oft wird übersehen, dass hierdurch keine Kaskodeckung besteht. Das kann dazu führen, dass man in der Zeit zwischen der Anmeldung bei der Zulassungsstelle und der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages keinen Kasko-Schutz hat. Beispiele, bei denen mit Neufahrzeugen in den ersten Tagen ein Totalschaden gemacht wurde und keine Kasko bestand, gibt es genügend. Daher die Empfehlung, mit der Deckungskarte auch die Vollkaskoversicherung bestätigen lassen.

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