Wann erhalte ich eine Einstufung in SF ½ ?

Die Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse SF ½ erfolgt, wenn erstmalig ein Fahrzeug versichert wird und bereits mehr als drei Jahre ein deutscher oder europäischer Führerschein vorliegt.

Viele Gesellschaften nehmen die Einstufung in SF ½ auch vor, wenn ein zweites Fahrzeug versichert wird und das erste in einer Schadensfreiheitsklasse eingestuft ist. Dies gilt auch, wenn der Ehepartner sein Fahrzeug bei der gleichen Versicherung versichert. Einige Gesellschaften billigen diese Einstufung auch Fahranfängern zu, deren Eltern bereits bei ihrer Gesellschaft versichert sind.

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