Wie sollte ich bei einem Schadensfall vorgehen?
Der Versicherte hat bei einem Hausratschaden Verpflichtungen, die als Obliegenheiten bezeichnet werden. Er hat den Schaden unverzüglich der Hausratversicherung zu melden.Der Schaden durch Raub, Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Vandalismus ist sofort der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Der Polizei ist auch ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Gegenstände einzureichen.
Sparbücher und Wertpapiere sind sofort sperren zu lassen. Der Versicherung ist eine Liste mit den zerstörten, beschädigten oder abhanden gekommen Gegenständen einzureichen. Dabei muss das Anschaffungsjahr und der damalige Kaufpreis mit angegeben werden.
Außerdem hat der Versichere eine Schadensminderungspflicht. Bei Einbrüchen muss er unverzüglich beschädigte Fenster, Türen und Schlösser austauschen lassen.
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