Gilt die Hausratversicherung auch im Ausland?

Die Hausratversicherung gilt auch im Ausland, wenn ein versicherter Schaden am Hausrat eintritt. Wird dort in verschlossene Räume eingebrochen und der Hausrat entwendet, ist er ebenso versichert wie zu Hause. Das gilt auch bei einem Raubüberfall, bei dem einem Bargeld, Uhr, Schmuck oder Kleidung abgenommen wird. Dies gilt auch bei Brandschäden, wenn im Ausland der mitgeführte Hausrat vernichtet wird.

Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass es sich um Hausrat handelt, der nur vorübergehend aus der heimatlichen Wohnung entfernt wurde. Sind die Gegenstände dauerhaft zum Beispiel in Ferienhäusern untergebracht, gilt der Schutz nur, wenn man eine zusätzliche Mobildeckung hat.

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