Wie viel zahlt die Gebäudeversicherung beim Schadensfall?

Die Gebäudeversicherung zahlt bei Eintritt eines versicherten Schadens ihre Leistungen. Dabei wird bei zerstörten Gebäuden der Neuwert ersetzt. Dies gilt auch für das zerstörte oder abhanden gekommene Gebäudezubehör.

Bei Beschädigungen werden die angefallenen und nachgewiesenen Reparaturkosten bezahlt. Ist eine Wertminderung eingetreten, wird diese gesondert bezahlt. Bei Werterhöhungen wird der Rechnungsbetrag entsprechend verringert. Dabei werden auch verwertbare Restwerte angerechnet.

Bei der Regulierung werden auch die inzwischen eingetretenen Preissteigerungen berücksichtigt, die zwischen dem Schadensereignis und der Wiederherstellung eingetreten sind. Ist ein Wiederaufbau oder die Reparatur nur mit erhöhten Kosten möglich, da behördliche Auflagen zu beachten sind, werden diese Kosten bezahlt. Dies gilt auch für die Mehrkosten, wenn ein Gebäude an der alten Stelle nicht mehr aufgebaut werden darf.

Wenn die Leistungspflicht der Versicherung feststeht, muss der Schaden innerhalb von zwei Wochen beglichen werden. Verzögert sich die Auszahlung der Entschädigung, dann hat die Versicherung die Entschädigungssumme mindestens mit vier Prozent zu verzinsen.

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