Wie und wann kann ich eine Gebäudeversicherung kündigen?

Die Gebäudeversicherung kann mit einer dreimonatigen Frist zum Ende des Versicherungsvertrages gekündigt werden. Bei einer Beitragserhöhung oder Leistungsminderung ist eine sofortige Kündigung zum Wirksamwerden der Änderung möglich.

Bei verschiedenen Wohngebäude-Versicherungen wird eine Kündigung erst wirksam, wenn bestimmte Unterlagen bei der Versicherung eingereicht werden. Zum Schutz bestehender Realrechtsgläubiger (Grundschuld- und Hypothekengläubiger) sind ein Grundbuchauszug und die schriftliche Zustimmung dieser Gläubiger erforderlich. Dies soll dem Schutz der entsprechenden Gläubiger dienen.

Da die Wohngebäudeversicherung keine Pflichtversicherung mehr ist, könnten bei einer ersatzlosen Kündigung die Ansprüche der Kreditgeber gefährdet sein.

Handelt es sich um ein Teileigentum, dann müssen auch die anderen Miteigentümer der Kündigung zustimmen.

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