Welche Kosten sind versichert?
Im Rahmen der Bauwesenversicherung sind alle Kosten versichert, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem bisher fertiggestellten Teil des Baus entstanden sind. Dazu zählen allerdings nicht nur bisher schon entstandene Kosten wie Arbeitslohn und Materialkosten, sondern auch Kosten, die erst durch den Schaden entstanden sind. Dieses sind beispielsweise Kosten für Aufräumarbeiten, Kosten für Gutachter (Suche nach der Schadensursache), sowie auch Kosten für den Abriss und den Wiederaufbau. Allerdings werden diese Folgekosten des entstandenen Schadens nur bis zu einem bestimmten Betrag von der Versicherung erstattet, zumeist maximal bis zu 5 oder 10 Prozent der Versicherungssumme.
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