Was ist im Leistungsumfang der Gebäudeversicherung enthalten?

Die Gebäudeversicherung leistet die Entschädigungssumme bei Zerstörung oder Beschädigung des Gebäudes. Zum Gebäude gehört auch das Zubehör wie Einfriedungen, Hof- und Gehsteigbefestigungen, Müllboxen, Hundezwinger, Beleuchtungs- und Briefkastenanlagen, Freileitungen, Masten, SAT-Schüsseln, Garten- Geräte- und Gewächshäuser, Pergolen und Terrassenbefestigungen.

Gezahlt werden die festgestellten Versicherungswerte bei Zerstörung. Bei Reparaturen werden die nachgewiesenen Kosten gezahlt.

Neben der Entschädigung für das versicherte Gebäude werden auch die angefallenen Kosten ersetzt. Hierzu gehören die Aufräum- und Abbruchkosten. Da die Trümmer nach einem Brandschaden als Sondermüll zu entsorgen sind, entstehen hier oft erhebliche zusätzliche Kosten. Das gilt auch, wenn das Erdreich wegen des ausgelaufenen Heizöles abgetragen werden muss.

Nach einem Sturm müssen oft die beschädigten Bäume gefällt und abtransportiert werden. Erstattet werden auch die Schadensabwendungs- und Schadensminderungskosten. Dies gilt auch für erforderliche Bewegungs- und Schutzkosten. Bezahlt werden auch die erforderlichen Feuerlöschmaßnahmen. Ist das Gebäude längere Zeit nicht bewohnbar, werden die Hotelkosten und Mietkosten für die Ersatzwohnung bezahlt. Vermieter erhalten die entgangenen Mietkosten erstattet.

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