Sind Vermögensschäden mitversichert?

Grundsätzlich unterscheidet man bei Haftpflichtversicherungen immer drei Schadensarten, nämlich Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden. Die Personen- und Sachschäden sind im Grunde bei jeder Art von Haftpflichtversicherung mitversichert, so auch bei der Bauherrenhaftpflicht-Versicherung.. Vermögensschäden sind nicht immer automatischer Bestandteil von Haftpflichtversicherungen, im Rahmen der speziellen Bauherrenhaftpflicht werden allerdings auch diese Schadensarten versichert. Vermögensschäden sind im Rahmen der Bauherrenhaftpflicht-Versicherung bis zur Höhe der dafür vereinbarten Versicherungssumme also versichert. Vermögensschäden können beispielsweise dann auftreten, wenn eine Person auf der Baustelle verletzt wird, als Folge längere Zeit nicht arbeiten kann und dadurch deutliche Einkommenseinbußen hat (als Selbstständiger), das Vermögen also im wahrsten Sinne des Wortes "geschädigt" wird.

Bauversicherung bereits ab 15 Euro monatlich - Kostenloser Tarifrechner