Sind Schadenverhütungskosten mitversichert?
Die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung übernimmt nicht nur die Kosten bei einem bereits entstandenen Schaden, sondern auch die so genannten Schadenverhütungskosten können mitversichert werden und werden dann von der Versicherung ersetzt.
Zu den Schadenverhütungskosten zählen alle Maßnahmen die dazu dienen, das Risiko eines möglicherweise auftretenden Schadensfalles zu verringern. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte Vorsorgemaßnahmen im Umweltbereich, dass durch die Baustelle zum Beispiel kein Grundwasser verunreinigt wird oder Ähnliches. Die Höhe der Versicherungssumme bezüglich der Schadenverhütungskosten kann im Versicherungsvertrag individuell festgelegt werden, ist aber nicht selten mit der Zahlung einer „Extra-Prämie“ verbunden und nicht automatisch Bestandteil der Versicherung.
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