Wie berechne ich die Versorgungslücke?

Als Versorgungslücke bezeichnet man den Einkommensverlust, der durch eine Berufsunfähigkeit eintritt. Man stellt fest wie hoch ist der derzeitige Nettolohn. Dann vergleicht man den Betrag, den man bei einer Berufsunfähigkeit zur Verfügung hat. Dies wird in erster Linie die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung sein.

Die Rentenversicherung gibt jedem Versicherten Auskunft darüber, wir hoch seine Altersrente und eine Erwerbsminderungsrente sein wird. Die nach Abzug der Erwerbsminderungsrente verbleibende Lücke zum bisherigen Nettolohn ist die Versorgungslücke. Diese Differenz sollte mit einer Berufsunfähigkeitsrente geschlossen werden.