Berufsunfähigkeit für Beamte - Wie sieht die Situation dort aus?
Bei Beamten tritt an die Stelle der Berufsunfähigkeit der Begriff der Dienstunfähigkeit. Diese Dienstunfähigkeit wird von der entsprechenden Versorgungsbehörde festgestellt. Beim Ausscheiden wegen Dienstunfähigkeit, erhalten Beamte nicht ihre volle Pension. Die Zeit vom Eintritt der Dienstunfähigkeit bis zum regulären Ausscheiden wird dabei nur zu zwei Dritteln berücksichtigt.
Das bedeutet, dass auch Beamte eine Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit aufweisen. Auch sie sollten die Lücke durch eine entsprechende Dienstunfähigkeitsversicherung abdecken. Beamte mit besonderen Gefahren sollten darüber hinaus auch dieses erhöhte Risiko abdecken wie z.B. Feuerwehrleute bei Feuerwehrdienstunfähigkeit oder Polizisten bei Vollzugsdienstunfähigkeit.